Neue
Landesheimbauverordnung stellt Pflegeheime vor gewaltige Probleme
Highlights:
- Bis
2018 müssen Alten- und Pflegeheime Einzelzimmer für mindestens
80% der Bewohner vorweisen können
- In
Baden-Württemberg soll es ab 2019 nur noch Einzelzimmer geben
- Teilweise
noch 50% der Pflegeplätze in Zweibettzimmer
- Forderung
nach Barrierefreiheit und neuen Brandschutz-Konzepten
- Massiver
Investitionsstau soll aufgehoben werden
- Milliardenschwerer
Renovierungs- und Modernisierungsmarkt
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Die
Pflegebranche gilt wegen der Alterung der Gesellschaft als krisenfester
Wachstumsmarkt, doch seit einiger Zeit treiben der Branche die
Landespflegeheimgesetze die Sorgenfalten auf die Stirn. Diese
fordern nämlich umfassende Neuerungen, u.a. dass bis 2018 alle
Alten- und Pflegeheime eine Einzelzimmerquote von mindestens 80%
vorweisen sollen. Zudem sind erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit
und den Brandschutz vorgeschrieben.
Erhöhte
Anforderungen an den Brandschutz
Das ist aus
Sicht der meisten Menschen, die in Pflegeeinrichtungen betreut
werden, natürlich wünschenswert. Viele Betreiber stellen die neuen
Anforderungen allerdings vor massive Probleme, denn: Die Gesetzgebung
für die Heime obliegt nicht dem Bund, sondern ist Länderaufgabe.
So sind etwa in Baden-Württemberg ab 2019 Zweibettzimmer verboten;
in Nordrhein-Westfalen ist deren Anteil ab 2018 pro Einrichtung
auf 20 Prozent begrenzt. Dies zwingt hunderte von Pflegeheimen
dazu, Betten abzubauen – mit gravierenden Auswirkungen auf deren
Wirtschaftlichkeit und Qualität.
Im mit knapp
18 Mio. Einwohnern bevölkerungsreichsten Bundesland NRW sind rund
30 Prozent der Pflegeheime betroffen, die aktuell nicht die ab
2018 geltende Einbettzimmerquote erfüllen. In Baden-Württemberg
werden derzeit rund 50 Prozent der Pflegeplätze in Zweibettzimmern
angeboten. Rein rechnerisch würden dort 2019 auf einen Schlag
rund 25 Prozent der stationären Plätze wegfallen – eine Größenordnung,
die sich durch Umbau und Erweiterung oder zusätzliche ambulante
Pflegeplätze unmöglich auffangen lässt. Nach Schätzungen von TERRANUS,
deren Datenbank „Pflegeatlas“ aktuelle Kennzahlen von bundesweit
sämtlichen Pflegeheimen erfasst, wird sich dadurch das Angebot
in Deutschland bis 2020 um mindestens 10 Prozent verringern. (Quelle:
www.terranus.de)
In
Baden-Württemberg derzeit noch 50% der Pflegeplätze in Zweibettzimmern!
"Aufgrund
der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Pflegeheimplätzen
auch in Zukunft steigen und keinesfalls zurückgehen. Daran ändert
auch der von der Landesregierung ausgemachte Trend zum Verbleib
in der eigenen Häuslichkeit nichts. Auch berücksichtigt die Landesregierung
nicht, dass die häusliche Pflege aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen
wie der Zunahme der Singlehaushalte, der zunehmenden Erwerbstätigkeit
von Angehörigen und der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung
an Grenzen stoßen wird", betont der Vorsitzende der
bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.
Der
Bedarf an Pflegeheimplätzen wächst stetig!
Derzeit
werden in Baden-Württemberg rund 37.500 Pflegeheimplätze in Doppelzimmern
vorgehalten. "Die Umsetzung der Landesheimbauverordnung wird
eine deutliche Reduzierung der Platzzahl in den bestehenden Einrichtungen
zur Folge haben und deutliche Preissteigerungen bewirken. Die
Doppelzimmer können in den bestehenden Pflegeheimen nur in Ausnahmefällen
durch entsprechend viele neue Einzelzimmer ersetzt werden. Völlig
außer Acht lässt die Landesregierung, dass bei den neuen Vorgaben
sogar ein Teil der heutigen Einzelzimmer nicht mehr genutzt werden
dürfte", macht Wiesner deutlich. (Quelle: www.bpa.de)
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