Die Pflegebranche gilt wegen der Alterung der Gesellschaft als krisenfester Wachstumsmarkt, doch seit einiger Zeit treiben der Branche die Landespflegeheimgesetze die Sorgenfalten auf die Stirn. Diese fordern nämlich umfassende Neuerungen, u.a. dass bis 2018 alle Alten- und Pflegeheime eine Einzelzimmerquote von mindestens 80% vorweisen sollen. Zudem sind erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit und den Brandschutz vorgeschrieben.
Das ist aus Sicht der meisten Menschen, die in Pflegeeinrichtungen betreut werden, natürlich wünschenswert. Viele Betreiber stellen die neuen Anforderungen allerdings vor massive Probleme, denn: Die Gesetzgebung für die Heime obliegt nicht dem Bund, sondern ist Länderaufgabe. So sind etwa in Baden-Württemberg ab 2019 Zweibettzimmer verboten; in Nordrhein-Westfalen ist deren Anteil ab 2018 pro Einrichtung auf 20 Prozent begrenzt. Dies zwingt hunderte von Pflegeheimen dazu, Betten abzubauen – mit gravierenden Auswirkungen auf deren Wirtschaftlichkeit und Qualität.
Im mit knapp 18 Mio. Einwohnern bevölkerungsreichsten Bundesland NRW sind rund 30 Prozent der Pflegeheime betroffen, die aktuell nicht die ab 2018 geltende Einbettzimmerquote erfüllen. In Baden-Württemberg werden derzeit rund 50 Prozent der Pflegeplätze in Zweibettzimmern angeboten. Rein rechnerisch würden dort 2019 auf einen Schlag rund 25 Prozent der stationären Plätze wegfallen – eine Größenordnung, die sich durch Umbau und Erweiterung oder zusätzliche ambulante Pflegeplätze unmöglich auffangen lässt. Nach Schätzungen von TERRANUS, deren Datenbank „Pflegeatlas“ aktuelle Kennzahlen von bundesweit sämtlichen Pflegeheimen erfasst, wird sich dadurch das Angebot in Deutschland bis 2020 um mindestens 10 Prozent verringern. (Quelle: www.terranus.de)
"Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Pflegeheimplätzen auch in Zukunft steigen und keinesfalls zurückgehen. Daran ändert auch der von der Landesregierung ausgemachte Trend zum Verbleib in der eigenen Häuslichkeit nichts. Auch berücksichtigt die Landesregierung nicht, dass die häusliche Pflege aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen wie der Zunahme der Singlehaushalte, der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Angehörigen und der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung an Grenzen stoßen wird", betont der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.
Derzeit werden in Baden-Württemberg rund 37.500 Pflegeheimplätze in Doppelzimmern vorgehalten. "Die Umsetzung der Landesheimbauverordnung wird eine deutliche Reduzierung der Platzzahl in den bestehenden Einrichtungen zur Folge haben und deutliche Preissteigerungen bewirken. Die Doppelzimmer können in den bestehenden Pflegeheimen nur in Ausnahmefällen durch entsprechend viele neue Einzelzimmer ersetzt werden. Völlig außer Acht lässt die Landesregierung, dass bei den neuen Vorgaben sogar ein Teil der heutigen Einzelzimmer nicht mehr genutzt werden dürfte", macht Wiesner deutlich. (Quelle: www.bpa.de)
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